Australian Flower Essences Umweltsprays Protection / Schutz
Das Protection-Spray der Australischen Blütenessenzen erfüllt den Anwender und seine Umgebung mit dem Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit. Es bietet sich an für den Arbeitsplatz, den Meditationsraum und jeden Platz, der als Zufluchtsort empfunden wird. Besonders angebracht ist es für die Therapiearbeit, vor anspannenden Situationen oder dem Kontakt mit großen Menschenmengen.
Auch diese fein abgestimmte Zusammenstellung von Blütenessenzen wenden wir täglich in unserer Praxis an.
Es erfüllt den gesamten Raum mit einem tiefen Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit sowie absolutem Frieden. Es schafft eine Umgebung, in der man sich so richtig gehen lassen kann. Der zarte Duft lässt die Sinne klar und rein werden. Stress und Ärger haben hier nun keinen Platz mehr. Das Vertrauen überragt einfach alles. Diese liebevolle Energie die hiermit freigesetzt wird, spürt jeder, der den Raum, die Wohnung, das Büro oder das Haus betritt.
Mit dieser Wirkung ist es besonders geeignet seinen Arbeits- und Wohnraum vor jeder Form von Negativität zu schützen.
(Ich habe sogar unser Auto damit ausgesprüht als wir es bekamen, mit Erfolg!)
Selbstverständlich können Sie es auch als Auraspray nutzen, z.B. um sich vor dem Besuch großer Menschenmengen zu schützen oder auf Reisen.
Positiver Einfluss
schafft Klarheit
stärkt die eigene Energie
kann sich besser distanzieren
beschützend vor energetischen Übergriffen
gibt das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit
Themen:
Abgrenzung
Unsicherheit
ausgeprägte Sensibilität
Probleme mit der Haut
Gefühl ausgeliefert zu sein
Anfälligkeit für fremde Energien
Diese Umweltsprays enthalten Rosenwasser und die folgenden Blütenessenzen:
Dagger Hakea, Dog Rose, Waratah, Fig und Angelica
Anwendung der Umwelt- / Aurasprays:
Im Raum: Bitte beim Betreten und dem Verlassen großzügig versprühen und besonders die Ecken nicht vergessen.
Für die Aura: Bitte vor oder nach einer besonderen Begebenheit vom Kopf aus großzügig einsprühen.
Blütenessenzen wie Bachblüten und Schwingungsmittel sind im Sinne des Art. 2 der VO (EG) Nr. 178/2002 Lebensmittel und haben keine direkte, nach klassisch wissenschaftlichen Maßstäben nachgewiesene Wirkung auf Körper oder Psyche. Alle Aussagen beziehen sich ausschließlich auf energetische Aspekte wie Aura, Meridiane, Chakren, etc.